Kein Aufschub mehr möglich

Die Einführung digitaler Verwaltungsdienste ist ein Mammutprojekt. Steigende Nutzeransprüche und gesetzliche Vorgaben zwingen die Behörden zum Handeln.

Die digitale Verwaltung gilt als Innovationsmotor für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie schafft die Voraussetzung für die Wettbewerbs-Fähigkeit von Unternehmen. Gleichzeitig wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das staatliche Handeln gestärkt. Zu den wichtigsten Hebeln, um E-Government in die Fläche zu bringen, zählen das Onlinezugangsgesetz (OZG) und „Einer für alle“ (EfA)-Prinzip.

Leistungsfähige Verwaltung

So einfach wie Online-Bestellungen

Schnelle, effiziente und serviceorientierte Interaktionsmöglichkeiten wünschen sich geschäftliche wie private Nutzer von den Behörden – ob es sich um Gewerbeanmeldungen, Baugenehmigungen oder Fördermittelanträge handelt.

So müssen sich die Firmen auf eine leistungsfähige Verwaltung verlassen können, um den immensen aktuellen Herausforderungen, wie Klimaschutz, Energieversorgung, Lieferengpässe und Fachkräftemangel, gewachsen zu sein.

Die Bürgerinnen und Bürger wiederum verlangen nach digitalen Angeboten des Öffentlichen Sektors, die sich so unkompliziert wie Online-Bestellungen abwickeln lassen – selbstredend unter Wahrung von Datenschutz und Datensouveränität. Zusätzlich wird durch E-Government das Verwaltungshandeln transparenter, da Datenbestände, die von allgemeinem Interesse sind, frei zugänglich gemacht werden, Stichwort „Open Government Data“ (OGD).

Zeit- und Kostenersparnis

Stärkung der Arbeitgebermarke

Auch für die Behörden zahlt sich die Digitalisierung ihrer Services aus. Sie sparen hohe administrative Zeit- und Kostenaufwände und vermeiden unnötige Fehler, die mit papierbasierten Arbeitsabläufen oft verbunden sind.

Darüber hinaus können sie ihren Beschäftigten mittels neuer Technologien und vereinfachter Prozesse attraktive Arbeitsbedingungen bieten. Zugleich wird die Arbeitgebermarke der öffentlichen Verwaltungen bei den Nachwuchskräften gestärkt, die sich überwiegend aus technikbegeisterten Millennials rekrutieren.

OZG stellt die Weichen

Seit 2023 gilt OZG 2.0

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden die Weichen gestellt: Bund, Länder und Kommunen müssen in Deutschland rund 575 Verwaltungsleistungen in digitaler Form anbieten. Dafür ist eine Reihe technischer Voraussetzungen zu schaffen, allen voran Verwaltungsportale, über die die Leistungen angeboten werden und für die Bürger erreichbar sind. Für den Zugang erhalten Nutzer ein persönliches digitales Bürgerkonto, mit dem sie sämtliche benötigten Verwaltungsleistungen medienbruchfrei abrufen können. Über digitale Postfächer bekommen sie Nachrichten von den Behörden zugestellt. Da die Übermittlung verschlüsselt erfolgt, sind die E-Mails vor fremden Blicken geschützt.

Onlinezugangsgesetz, Logo, OZF

Um die OZG-Umsetzung zu erleichtern, haben Bund und Länder als zentralen Baustein das „Einer für Alle“ (EfA)-Prinzip formuliert. Es sieht vor, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt. Anschließend wird dieser Dienst über standardisierte Schnittstellen auch anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt. Da sich die angeschlossenen Verwaltungen die Aufwendungen für Betrieb und Weiterentwicklung teilen, werden Zeit, Ressourcen und Kosten gespart.

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